§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem Coach und Berater Isis Hauck (nachfolgend Auftragnehmer genannt) und dem Auftraggeber als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot des Auftragnehmers, die Beratung und das Coaching bei Transformationsvorhaben innerhalb von Organisationen sowie in beruflichen und privaten Veränderungssituationen von Einzelpersonen annimmt. Dies erfolgt entweder durch den direkten Kauf eines Coaching-”Produktes” über die Webseite des Auftragnehmers oder durch schriftliche Bekundung der Zustimmung über E-mail.
§ 2 Vertragsgegenstand, Ort und Zeit der Tätigkeit
1) Der genaue Vertragsgegenstand – Leistung, Ort, Zeitpunkt sowie Zeitrahmen der Tätigkeit – ist dem gültigen Angebot der Vertragsparteien zu entnehmen. Generell findet die Coaching-Tätigkeit jedoch online statt, über entsprechende digitale Kommunikationstools wie Skype oder Zoom.
2) Dem Auftragnehmer obliegt die Wahl der Mitarbeiter_in, der/die den Auftrag durchführt. Ihm ist es bei Bedarf gestattet, sich zur Durchführung des Auftrages anderer Unternehmen zu bedienen und Untervollmachten zu erteilen.
Unabhängig davon darf Isis Hauck für andere Unternehmen tätig werden, d.h. einen Ausschluss für bestimmte Unternehmen oder Branchen gibt es nicht.
3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen und beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Auftragnehmers für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, erhalten.
§ 3 Inhalt des Dienstvertrags
1) Der Auftragnehmer erbringt seine Dienste gegenüber dem Auftraggebers in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Coaching, Beratung und Training anwendet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entsprechen, sofern der Auftraggeber hierüber keine Entscheidung trifft.
2) Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Auftraggebers kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coaching- bzw. Trainingsleistung im Sinne der gemeinsam vereinbarten Ziele, jedoch nicht die konkrete Herbeiführung eines bestimmten Ziels des Auftraggebers.
3) Soweit der Auftraggeber die Anwendung derartiger Gespräche, Maßnahmen oder Übungen ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden gecoacht werden will, hat er das dem Auftragnehmer gegenüber vor Erbringung der Coaching-Leistung zu erklären.
§ 4 Rechtliche Rahmenbedingungen des Auftragnehmers
1) Coaching und Training sind ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde, demnach darf der Auftragnehmer gem. HPG § 1 Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern. Der Auftragnehmer darf keine Krankschreibungen vornehmen und er darf keine Medikamente verordnen.
2) Coaching und Training sind keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Der Auftraggeber trägt während des gesamten Coaching- bzw. Trainingsprozesses die volle Verantwortung für sein/ihr Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Coaching- bzw. Trainingstermine. Die Teilnahme an einem Coaching bzw. Training setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
§ 5 Mitwirkung des Auftraggebers
1) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Auftraggeber nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des Auftraggebers sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für ein Coaching bzw. Training wie auch für eine aktive Mitarbeit bei anderen Methoden.
2) Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des Auftraggebers bestimmend sein.
§ 6 Honorar
1) Der Auftragnehmer hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste des Auftragnehmers aufgeführt sind. Alle anderen Honorarlisten oder – Verzeichnisse gelten nicht.
2) Nach Annahme des konkreten Coaching-Angebots (Coaching-Plans), ist 50% des gesamten Honorars von dem Auftraggeber spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen. Die verbleibenden 50% des Gesamthonorars sind nach dem letzten Coaching-Termin innerhalb von 5 Werktagen zu zahlen. Zahlungsziele, Ratenzahlungen oder Sonderkonditionen sind vor Beginn des Coachings zu vereinbaren und im Coaching-Vertrag festzuhalten.
3) Der Auftragnehmer führt Steuern und Sozialabgaben selbst ab und sorgt selbständig für eine soziale Absicherung, insbesondere für eine Krankenversicherung und Altersversorgung.
§ 7 Kündigung/Terminausfall
1) Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der Auftraggeber unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 100 % der Termingebühr. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Auftraggeber 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist.
In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis des unverschuldeten Nicht-Erscheinens kann vom Auftragnehmer verlangt werden.
2) Der Auftragnehmer ist berechtigt in Fällen höherer Gewalt (z.B. Krankheit) einen Coaching-Termin abzusagen, sofern kein Ersatztermin gefunden wird. Mit dem Auftraggeber wird in einem solchen Fall ein Ersatztermin vereinbart. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
§ 8 Vertraulichkeit des Coachings bzw. Trainings
1) Der Auftragnehmer behandelt die Daten des Auftraggebers vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnissen des Auftraggebers Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggeber.
2) § 5 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Auftragnehmer aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.
3) § 5 Abs. 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit dem Coaching persönliche Angriffe gegen den Auftragnehmer oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
4) Der Auftragnehmer führt Aufzeichnungen über seine Leistungen. Dem Auftraggeber steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu; er/sie kann eine Herausgabe dieser Aufzeichnungen verlangen und erhält in diesem Fall die dort festgehaltenen Informationen in Kopie. § 5 Abs. 2 bleibt davon unberührt.
5) Sofern der Auftraggeber ein detailliertes Protokoll über das Coaching verlangt, erstellt der Auftragnehmer dieses kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen.
§ 9 Weitergabe beruflicher Äußerungen des Auftragnehmers
Zur Weitergabe von beruflichen Äußerungen (Unterlagen etc.) an Dritte bedarf es der Zustimmung des Auftragnehmers.
§ 10 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Coaching- bzw. Trainingsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
§ 11 Schriftform
Weitere Abreden bedürfen der Schriftform.
§ 12 Gerichtsstand
Für den Fall der Fälle ist der Gerichtsstand Berlin. Zudem gilt das deutsche Recht.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt